Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Stellenportal.de GmbH
1. Anwendungsbereich, ausschließliche Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen
1.1 Die Stellenportal.de GmbH betreibt unter der URL www.stellenportal.de eine Datenbank mit vakanten Stellenangeboten in Deutschland. Arbeitnehmer und sonstige Interessierte können auf der Webseite kostenlos tausende Stellenangebote einsehen und durchsuchen. Arbeitgebern bietet die Stellenportal.de GmbH die Möglichkeit, kostenpflichtige Stellenanzeigen auf der Internetseite www.stellenportal.de zu schalten.
1.2 Das Angebot der Stellenportal.de GmbH richtet sich ausschließlich an stellenausschreibende Unternehmer. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Stellenportal.de GmbH erbringt keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Stellenportal.de GmbH und Arbeitgebern. Die AGB werden von Ihnen in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch etwaigen AGB des Arbeitgebers wird hiermit widersprochen.
1.4 Soweit die Stellenportal.de GmbH diese AGB aktualisiert, wird sie den Arbeitgeber unverzüglich über die neue Fassung informieren. Die neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Arbeitgeber ihnen zugestimmt hat oder den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Arbeitgeber können bei der Nutzung der Dienste der Stellenportal.de GmbH zwischen zwei Angebotsmodellen wählen. Ein Arbeitgeber kann zum einen gegen eine Einmalzahlung ein bestimmtes Stellenanzeigenkontingent erwerben, das er ohne zeitliche Beschränkung mit der Schaltung von Stellenausschreibungen auf der Internetseite www.stellenportal.de aufbrauchen kann. Die Stellenportal.de GmbH bietet zum anderen ein, als Abonnement ausgestaltetes „Flatrate-Modell“ an, bei dem Arbeitgeber gegen ein jährlich zu entrichtendes Entgelt beliebig viele Stellenausschreibungen auf der Internetseite www.stellenportal.de schalten können.
2.2 Ein Vertrag kommt mit der Annahme eines Angebotes zustande. Die Stellenportal.de GmbH ist an ein Angebot, das Sie einem Arbeitgeber unterbreitet, vier Wochen gebunden, sofern nicht im Angebot etwas anderes festgelegt ist.
2.3 Ein Angebot der Stellenportal.de GmbH wird von einem Arbeitgeber bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch
a) schriftliche (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder mündliche Bestätigung
b) konkludente Handlungen (z.B. durch die Bereitstellung von Informationen, die die Stellenportal.de GmbH für die Ausführung eines Auftrages benötigt: wie z.B. Anzeigentext oder Bildmaterial)
c) Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme von Leistungen.
3. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung durch die Stellenportal.de GmbH
3.1 Die Einzelheiten der Leistungserbringung durch die Stellenportal.de GmbH werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Die Stellenportal.de GmbH stellt Arbeitgeber nach Vertragsschluss einen Zugang zum Kundenbereich auf der Webseite der Stellenportal.de GmbH (Kundenbereich) zur Verfügung. Über den Kundenbereich hat der Arbeitgeber unter anderem die Möglichkeit, selbständig Stellenanzeigen zu schalten, zu verwalten und zu löschen, mit der Stellenportal.de GmbH zu kommunizieren, sowie Informationen und Daten zu übermitteln.
3.3 Möchte ein Arbeitgeber den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ändern, so muss er seinen Änderungswunsch der Stellenportal.de GmbH schriftlich mitteilen. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Stellenportal.de GmbH dem Arbeitgeber in einem separaten Angebot den zusätzlichen Aufwand zur Berücksichtigung des Änderungswunsches darstellen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten mitteilen. Dieses Angebot kann der Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen ab Versendung des Angebotes anzunehmen. Ohne das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Leistungen, Fristen und Vergütungssätzen.
3.4 Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen auf den Webseiten, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Werbematerialien der Stellenportal.de GmbH verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind. Die Stellenportal.de GmbH schuldet – sofern nicht anderweitig vereinbart – hinsichtlich der geschalteten Stellenanzeigen keinen Erfolg, d.h. insbesondere keine Vermittlung von Arbeitnehmern, keine Bewerberzahl, keine Kontaktaufnahme durch potentielle Arbeitnehmer usw.
3.5 Die Stellenportal.de GmbH ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistungserbringung der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen.
4. Zusatzleistung: Formulierung und Gestaltung von Stellenanzeigen
4.1 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Formulierung und Gestaltung von Stellenanzeigen selbst zuständig. Die Formulierung und Gestaltung von Stellenanzeigen kann jedoch auch als gesondert zu vergütende Zusatzleistung bei der Stellenportal.de GmbH in Auftrag gegeben werden.
4.2 Der Arbeitgeber unterstützt die Stellenportal.de GmbH im Falle einer vereinbarten Zusatzleistung gem. Ziffer 4.1 in erforderlichem Umfang bei der Leistungserbringung. Insbesondere hat der Arbeitgeber Beistellungen zur Verfügung zu stellen. Der vorstehende Begriff „Beistellungen“ meint dabei beispielsweise Informationen, Bildmaterial, Texte, Logos oder Bilder, die erforderlich sind, damit die Stellenportal.de GmbH ihre Zusatzleistung ordnungsgemäß erbringen kann.
4.3 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Stellenportal.de GmbH spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss sämtliche erforderliche Beistellungen zu übermitteln. Im Falle einer unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Übermittlung der erforderlichen Beistellungen ist die Stellenportal.de GmbH berechtigt, Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
4.4 Der Arbeitgeber gewährleistet, dass Beistellungen keine rechtswidrigen und/oder missbräuchlichen Inhalte enthalten und frei von Rechten Dritter sind. Ziffer 6 gilt entsprechend.
4.5 Die von der Stellenportal.de GmbH erstellten Stellenanzeigen sind vor der Veröffentlichung auf der Internetseite www.stellenportal.de vom Arbeitgeber gem. Ziffer 9 dieser AGB abzunehmen.
4.6 Sofern Stellenanzeigen durch die Stellenportal.de GmbH ausformuliert oder gestaltet worden sind, werden dem Arbeitgeber nur beschränkte Nutzungsrechte an den Textbeiträgen, Grafiken, Entwürfen oder sonstigen urheberrechtlich schutzfähigen Leistungen der Stellenportal.de GmbH eingeräumt, nämlich lediglich zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang. Soweit der Arbeitgeber die Einräumung von weiteren Nutzungsrechten wünscht, die über eine öffentliche Zugänglichmachung auf der Internetseite www.stellenportal.de hinausgeht, bedarf es einer separaten Vereinbarung der Parteien.
5. Pflichten des Arbeitgebers
5.1 Die Schaltung von Stellenanzeigen auf der Internetseite www.stellenportal.de ist nur für das eigene Unternehmen zulässig. Arbeitgebern ist es ohne eine ausdrückliche vorherige Zustimmung der Stellenportal GmbH untersagt, Stellenanzeigen für Dritte auf www.stellenportal.de öffentlich zugänglich zu machen.
5.2 Eine Übertragung des Vertrages durch den Arbeitgeber auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung der Stellenportal.de GmbH
5.3 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten für den Kundenbereich der Internetseite www.stellenportal.de sicher aufzubewahren und sie nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Eine Betreuung des Kundenbereichs und eine Weitergabe der Zugangsdaten an eigene Mitarbeiter ist nur zulässig, soweit diese entsprechend bevollmächtigt sind, im Namen des Arbeitgebers tätig zu werden.
5.4 Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass seine Stellenanzeige die Mindestangaben Firma, Stellenbeschreibung, Anforderungsprofil, Arbeitsort, sowie eine Kontaktmöglichkeit enthalten.
5.5 Durch die Schaltung von Stellenanzeigen auf der Internetseite www.stellenportal.de räumt der Arbeitgeber der Stellenportal.de GmbH an den darin enthaltenen Inhalten die folgenden nichtausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein:
a) das Archivierungs- und Datenbankrecht, d.h. das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;
b) das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung, d.h. das Recht, die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z. B. Internet, Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Dies umfasst das Recht, die Inhalte auch auf anderen Internetseiten mit Stellenangeboten einzustellen (z.B. auf Job-Suchmaschinen), sie im Rahmen von E-Mail-Newslettern zu versenden oder in Werbeanzeigen auf Drittseiten (z.B. Facebook oder Google) zu nutzen.
c) das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden.
Der Stellenportal.de GmbH ist es zudem gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen oder Unterlizenzen zu erteilen.
6. Rechtswidrige und missbräuchliche Inhalte
6.1 Der Arbeitgeber ist für die Inhalte seiner Stellenanzeigen allein verantwortlich und hat die geltenden gesetzlichen Regelungen – insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – zu beachten. Die Stellenportal.de GmbH trifft keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der Inhalte des Arbeitgebers. Klarstellend wird festgehalten, dass die Stellenportal.de GmbH auch bei einer etwaig beauftragten Zusatzleistung gem. Ziffer 4 keine Gewähr für die rechtskonforme Formulierung des Anzeigentextes übernimmt.
6.2 Der Arbeitgeber gewährleistet, dass Stellenanzeigen keine rechtswidrigen und/oder missbräuchlichen Inhalte enthalten. Er sichert weiterhin zu, Inhaber der erforderlichen Rechte an diesen Inhalten zu sein (z.B. Marken- und Urheberrechte) und gewährleistet, dass sie frei von Rechten Dritter sind und mit den geltenden Gesetzen im Einklang stehen. Dem Arbeitgeber ist ausdrücklich untersagt, rechtswidrige und/oder missbräuchliche Inhalte über Dienste auf der Internetseite www.stellenportal.de öffentlich zugänglich zu machen. Als missbräuchlich werden Inhalte verstanden, die rechtswidrig, extremistisch, pornografisch und die Würde des Menschen verletzend sind.
6.3 Die Stellenportal.de GmbH ist berechtigt, die Veröffentlichung von Stellenanzeigen mit etwaig rechtswidrigen und/oder missbräuchlichen Inhalten abzulehnen oder diese sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren oder zu löschen. Dies gilt entsprechend für Verweise auf solche Inhalte auf Seiten Dritter.
6.4 Der Arbeitgeber stellt die Stellenportal.de GmbH bei Verstößen gegen Ziffern 6.1 und 6.3 von jeglicher Haftung frei und übernimmt im Falle einer juristischen Inanspruchnahme der Stellenportal.de GmbH die notwendig gewordenen Kosten der Rechtsverteidigung.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Verträge werden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf unbestimmte Zeit geschlossen und können jederzeit gekündigt werden. Davon abweichend werden Verträge über Stellenanzeigen-Abonnements („Flatrate-Modell“) zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Fall einer Vertragsverlängerung ist vom Arbeitgeber eine weitere jährliche Pauschalvergütung gem. Ziffer 8.2 zu entrichten.
7.2 Eine Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens.
8. Vergütung und Zahlung
8.1 Die Vergütung der Stellenportal.de GmbH durch den Kunden richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Rechnung gestellte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist sofort nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
8.2 Bei Verträgen über Stellenanzeigen-Abonnements („Flatrate-Modell“) ist für jede Vertragsverlängerung gem. Ziffer 7.1 eine weitere jährliche Pauschalvergütung zu entrichten.
8.3 Eine Aufrechnung gegen Vergütungsforderungen von Stellenportal.de GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Arbeitgeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Abnahme
9.1 Sofern die vereinbarten Zusatzleistungen einen werkvertraglichen Charakter haben, bedarf es einer Abnahme der jeweiligen Werkleistung. Eine geschuldete Werkleistung ist mit der Abnahme abgeschlossen. Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen.
9.2 Die Abnahme hat unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung des Werkes zur Prüfung schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail, Fax) zu erfolgen. Ein Werk ist abzunehmen, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt worden ist. Eine Abnahme darf insbesondere nicht aus geschmacklichen Gründen oder sonst wie unbegründet verweigert werden.
9.3 Falls der Arbeitgeber nicht innerhalb der in Ziffer 9.2 aufgeführten Abnahmefrist seine Abnahme erklärt, gilt das Werk als vorbehaltlos und rügelos abgenommen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber das Werk produktiv nutzt. Eine produktive Nutzung liegt vor, wenn das Werk Nutzern (z.B. externen Dritten) zugänglich gemacht wird.
9.4 Die Stellenportal.de GmbH ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Leistungsteile handelt.
10. Leistungsstörung
10.1 Qualitätsanforderungen der geschuldeten Leistung oder des geschuldeten Werkes, die der subjektiven Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, gestalterische Anordnung, Bildauswahl und Formulierungen begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
10.2 Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen, stehen dem Arbeitgeber die nachfolgenden Mängelrechte aus Ziffern 10.3-10.5 zu.
10.3 Der Arbeitgeber wird der Stellenportal.de GmbH etwaige Mängel des geschuldeten Werkes unverzüglich und in nachvollziehbarer Form unter Angabe sämtlicher dem Arbeitgeber bekannter, für die Mängelbeseitigung zweckdienlicher Informationen mitteilen. Der Arbeitgeber übernimmt insoweit eine Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
10.4 Ist das von der Stellenportal.de GmbH geschuldete Werk mangelhaft, wird die Stellenportal.de GmbH nach schriftlicher Aufforderung binnen angemessener Frist die Leistungen nach Wahl der Stellenportal.de GmbH nachbessern oder erneut erbringen. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Arbeitgeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen liegt vor, wenn der gleiche Mangel trotz zweimaliger Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben werden kann oder von der der Stellenportal.de GmbH unberechtigt verweigert wird.
10.5 Eine Gewährleistung ist jedoch in den Fällen einer unsachgemäßen Nutzung oder Modifizierung des Werkes durch den Arbeitgeber bzw. deren Partner und/oder Lizenznehmer ausgeschlossen.
10.6 Die Mängelrechte des Arbeitgebers verjähren nach 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme (siehe Ziffer 9).
11. Haftung
11.1 Eine Haftung der Stellenportal.de GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder
b) durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Stellenportal.de GmbH
verursacht worden ist.
11.2 Haftet Stellenportal.de GmbH gemäß Ziffer 11.1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Stellenportal.de GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der Stellenportal.de GmbH verursacht werden, die nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen der Stellenportal.de GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
11.3 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
11.4 Die Stellenportal.de GmbH haftet nicht für ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetseite www.stellenportal.de oder die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der von dem Arbeitgeber dort eingestellten Inhalte.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Stellenportal.de GmbH.
11.6 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Arbeitgeber von sich aus in die Sphäre der Stellenportal.de GmbH eingreift, Leistungen der Stellenportal.de GmbH wie auch immer modifiziert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben. Das Gleiche gilt für Schäden, die aus fehlerhaften Daten oder Beistellungen des Arbeitgebers erwachsen.
11.7 Die Stellenportal.de GmbH haftet maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.
12. Datenschutz
Der Arbeitgeber wird auf die Datenschutzerklärung der Stellenportal.de GmbH hingewiesen. Diese Erklärung zum Datenschutz gilt für alle Dienste, Leistungen und Internetauftritte der Stellenportal.de GmbH.
13. Referenzwerbung
Der Arbeitgeber ist damit einverstanden, dass die Stellenportal.de GmbH seinen/ihren Namen, sein/ihr Logo und seine geschalteten Stellenanzeigen zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite www.stellenportal.de, auf den Social-Media-Auftritten der Stellenportal.de GmbH, sowie im Rahmen von Werbung auf Drittseiten (z.B. Banner oder Werbeanzeigen bei Facebook oder Google) verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und für die Dienstleistungen der Stellenportal.de GmbH zu werben.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen und Lieferung ist der Sitz der Stellenportal.de GmbH.
Stand: Oktober 2016